AGB & Haftungsausschluss (Stand 20.02.2025)



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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln das Verhältnis zwischen maroccaravan S.L. (im Folgenden Veranstalterin genannt) und den Vertragspartnern/Reisenden für alle angebotenen Leistungen. Es wird dringend der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall empfohlen.

 

Anmeldung und Vertragsabschluss

1.1. Die Anmeldung kann mündlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch den Reisenden, auch für alle in der Anmeldung mit aufgelisteten Reisenden, insbesondere, wenn diese mit ihm reisen. In diesem Fall verpflichtet sich der Reisende für diese weiteren Teilnehmer gesamtschuldnerisch zu haften.

1.2. Mit der Anmeldung bietet der Reisende der Veranstalterin den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Vertrag kommt erst durch Zugang der schriftlichen Bestätigung zustande (in der Regel per E-Mail). Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden alle Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Veranstalterin kann bis zu 31 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (Ziffer 5.1.).

 

Bezahlung

2.1. Nach Erhalt der Anmeldebestätigung (entweder schriftlich oder in elektronischer Form als E-Mail) ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises unaufgefordert durch Überweisung innerhalb von 10 Tagen zu leisten. Der restliche Reisepreis muss spätestens 45 Tage vor Reisebeginn überwiesen werden. Alternativ ist auch eine Barzahlung (Euro) des gesamten Reisepreises zu Beginn der Reise möglich.

2.2. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig erbracht, kann die Veranstalterin Rücktrittsgebühren entsprechend Ziffer 4.3. verlangen.

 

Leistungen & Leistungsänderungen

Die vor und während der Reise zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus den jeweils gültigen Tourbeschreibungen der Internetseite www.maroccaravan.de, den AGB und der Anmeldebestätigung, es sei denn, dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

 

Rücktritt und Umbuchung durch den Reisenden

4.1. Der Angemeldete kann vor Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte schriftlich in elektronischer Form erfolgen. Maßgeblich für die Höhe der Rücktrittsgebühren ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.

4.3. Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Reiseteilnehmer werden folgende pauschalierte Rücktrittsgebühren erhoben:

bis 45 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises;

vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises;

vom 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises;

vom 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 55% des Reisepreises;

vom 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises;

ab dem 6. vor Reisebeginn 85% des Reisepreises.

 

Rücktritt und Kündigung durch die Veranstalterin

5.1. Ist in der Reisebeschreibung oder in der Anmeldebestätigung ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann die Veranstalterin bis zu 31 Tage vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der von dem Reisenden gezahlte Betrag wird unverzüglich zurückerstattet.

 

Haftungsbeschränkungen

6.1. Der Reisende erklärt mit der Anmeldung zur Reise, dass er an der Reise auf eigene Gefahr teilnimmt. Der Reisende führt die Reise mit dem eigenen KFZ als Selbstfahrer durch. Verursachte Schäden am eigenen KFZ und durch das KFZ herbeigeführte Schäden trägt der Reisende selbst. Der Reisende erklärt insbesondere, dass ihm bewusst ist, dass es sich bei der angebotenen Reise um eine Erlebnis- bzw. Campingreise handelt, die naturgemäß besondere Risiken beinhaltet.

6.2. Dem Reisenden ist insbesondere bekannt, dass zusätzliche Unternehmungen wie zum Beispiel Dromedarausritte, Geländewagenfahrten, Besteigen von nicht abgesicherten Höhen etc. mit besonderen Gefahren verbunden sind. Diese liegen grundsätzlich im Eigenverantwortungsbereich des Reisenden. Dies gilt auch dann, wenn der Reisende der Reiseleitung folgt. Die Veranstalterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Pass-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften

7.1. Der Angemeldete wird über Pass- und Versicherungsvorschriften sowie deren eventuellen Änderungen vor Reiseantritt informiert. Der Reisepass muss bei Einreise nach Marokko und andere außereuropäische Länder noch eine Gültigkeit von mindestens 6 Monaten haben, dies gilt für EU-Bürger und Schweizer. Wenn Reisende eine andere Nationalität haben, müssen sie sich über die eventuell spezifischen Einreisebestimmungen selbst informieren.

7.2. Für die Einhaltung der Pass-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Versicherungsvorschriften ist der Reisende allein verantwortlich und übernimmt bei Missachtung (z.B. Schmuggel oder fehlende Papiere) die Konsequenzen. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden.

 

Ausschluss von Ansprüchen

Alle vertraglichen Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb von zwei Monaten nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise geltend zu machen.

 

Nutzung von Bild- und Videomaterial sowie Standortfreigabe

9.1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, während der Reise aufgenommene Fotos und Videos für Werbezwecke auf der Website und in sozialen Medien zu verwenden. Sollte ein Teilnehmer nicht mit der Veröffentlichung seines Bildes einverstanden sein, ist dies der Veranstalterin vor Reisebeginn schriftlich mitzuteilen.

9.2. Teilnehmer dürfen Bild- und Videomaterial, das während der Reise aufgenommen wurde, nur unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte anderer Reiseteilnehmer veröffentlichen.

9.3. Die Veröffentlichung von exakten Standorten, Routen oder GPS-Daten der Reise in sozialen Netzwerken, Blogs oder Tracking-Apps ist nicht gestattet. Dies dient der Wahrung der Exklusivität der Reise sowie der Sicherheit aller Beteiligten. Die Nutzung von öffentlich zugänglichen Tracking-Apps während der Reise ist untersagt.

 

Schlussbestimmungen

10.1. Es gilt das Recht Spaniens. Gerichtsstand ist der Sitz der Veranstalterin in Andalusien.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

 

Stand: 20.02.2025

 


Haftungsausschluss (Disclaimer)

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